Ablauf | Gebühren

Die Ernährungstherapie kann bei vielen ernährungsbedingten Erkrankungen und bei Krankheiten, die diätetische Maßnahmen erfordern, eine ärztliche Therapie hilfreich unterstützen und ergänzen.

Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ kann von Ärztinnen und Ärzten aller Fachrichtungen empfohlen werden. Mit dieser Bescheinigung haben Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, eine (anteilige) Kostenerstattung der ernährungstherapeutischen Leistung bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.

Vorgehensweise

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Ausstellung einer Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung. Eine Zuweisung ist für die Arztpraxis budgetneutral!
    (diese können Sie weiter unten herunterladen, oder in der Praxis ausgehändigt bekommen)
  2. Auf Basis der Notwendigkeitsbescheinigung erstellen wie Ihnen kostenlos einen entsprechenden Antrag zur Bezuschussung für Ihre Krankenkasse und reichen diesen auch ein.
  3. Als Versicherte-er erhalten Sie wenige Tage später eine Information der Krankenkasse und werden über die Höhe der Bezuschussung informiert.
  4. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder anteilig von bis zu 80% der Gebühren. Aus der Berechnung der anteiligen Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse auf den Gesamtpreis der Beratung ergibt sie die Höhe des Eigenanteils. Dieser ist privat zu leisten. Im allgemeinen bezuschussen die Krankenkassen 5-10 Termine.
  5. Privatversicherte mit einem Zusatz der Beihilfe können sich nach Prüfung und Genehmigung ebenfalls über eine Bezuschussung freuen.

Gut zu wissen: Zertifizierte Ernährungsberater benötigen Qualifikationen. Sie müssen über entsprechende fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Ernährung verfügen und diese auch nachweisen. Die Anerkennung dient als Voraussetzung, um die erbrachten Leistungen auch mit den Kassen abrechnen zu können. Sie können sich auf eine qualifizierte und professionelle Beratung freuen.

Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Hier finden Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zum herunterladen im PDF-Dateiformat.

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